StromPBG - Übererlösabschöpfung: IDW Prüfungshinweis in IDW Life

Der IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc StromPBG (IDW PH 9.970.81 (05.2023)) wird in Heft 6/2023 der IDW Life veröffentlicht. Der Energiefachausschuss hatte den IDW Prüfungshinweis am 19.05.2023 verabschiedet.

Nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) werden Überschusserlöse abgeschöpft, die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, wie bspw. von PV-Anlagen, Windparks, Atomkraftwerken oder Braunkohlekraftwerk, aufgrund der „gestiegenen“ Strompreise erzielt haben, um zum Teil die Strompreisentlastungen für die Letztverbraucher zu finanzieren. Sofern ein Betreiber den Strom jedoch bereits vor dem 01.11.2023 auf Termin verkauft (Absicherungsgeschäft) und daher nicht so hohe Erlöse erziel hat, wie vermutet, darf der Betreiber, die vermeintlichen Überschusserlöse um die Ergebnisse aus Absicherungsgeschäften korrigieren. Zu diesem Zweck hat der Betreiber bestimmte Angaben nach Anlage 4 zu § 17 Nr. 1 StromPBG dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber mitteilen. Die Aufstellung dieser Angaben ist nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc StromPBG zu prüfen. IDW PH 9.970.81 (05.2023) geht auf die Besonderheiten dieser Prüfung ein und enthält u.a. einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers sowie ein Muster für die Aufstellung der Angaben zu den Absicherungsgeschäften.

Wie in News exklusiv vom 26.05.2023 berichtet, steht im Mitgliederbereich der IDW Website unter der Rubrik „Arbeitshilfen / Muster“ - Energie - die Word-Datei mit dem Formulierungsvorschlag für den Prüfungsvermerk und mit dem Muster für die Aufstellung der Angaben zu den Absicherungsgeschäften zur Verfügung.

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