Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026)
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 11. Februar 2026 die Neufassung des IDW Standards „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2026) verabschiedet. Der IDW S 1 stellt den zentralen Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland dar und bildet die Grundlage für nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Bewertungsergebnisse.
Gegenüber der Entwurfsfassung enthält die Neufassung zahlreiche Klarstellungen. Hervorzuheben sind insbesondere Präzisierungen bei den Definitionen des objektivierten Werts sowie des neutralen Sachverständigen. Zudem wurden die Ausführungen zur Funktion des Wirtschaftsprüfers als Schiedsgutachter oder Vermittler erweitert. Ziel der Überarbeitung ist es insgesamt, Bewertungsaufträge stärker am jeweiligen Bewertungsanlass und am konkret vereinbarten Auftrag auszurichten und die hierfür erforderlichen Beurteilungshandlungen transparent nachvollziehbar darzustellen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der weiteren Konkretisierung der Abgrenzung zwischen vollumfänglicher und ausreichender Plausibilitätsbeurteilung der Planung. In diesem Zusammenhang stärkt der Standard zugleich die Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers, indem die notwendigen Beurteilungsschritte klarer strukturiert werden, ohne den erforderlichen Raum für fachliches Ermessen einzuschränken. Ergänzend wurde das Verhältnis zum zwischenzeitlich verabschiedeten IDW Standard zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen (IDW S 17) adressiert; die Ausführungen zu Börsenkursen in IDW S 1 i.d.F. 2026 wurden entsprechend an die Grundsätze des IDW S 17 angepasst.
Darüber hinaus enthält die Neufassung weitere Klarstellungen, insbesondere zu persönlichen Ertragsteuern, sowie ergänzende Ausführungen zur Ermittlung der Marktrisikoprämie. Sofern sich aus dem jeweiligen Bewertungsanlass rechtliche Vorgaben ergeben, die Abweichungen von einzelnen Regelungen des Standards erforderlich machen, sind diese offen zu legen und sachgerecht zu begründen; im Übrigen bleiben die Grundsätze des IDW S 1 weiterhin maßgeblich.
Abweichend von der Entwurfsfassung ist eine Anwendung des IDW S 1 i.d.F. 2026 auf Bewertungsstichtage vor Veröffentlichung des Standards zulässig, sofern dies im Bewertungsauftrag ausdrücklich vereinbart wird.
Die präzisierte anlass- und auftragsbezogene Ausgestaltung der Plausibilitätsbeurteilung trägt insgesamt zur Rechtssicherheit und zu einer effizienten Durchführung von Unternehmensbewertungen bei.
Der IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026) wird in Heft 04/2026 der IDW Life veröffentlicht. Er ist als Print on Demand im IDW Verlag erhältlich: IDW S 1 i.d.F. 2026