Neues Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein neues Factsheet zur EU-Entwaldungsverordnung veröffentlicht. Darin enthalten sind ein Überblick über deren Anforderungen und erste nützliche Hinweise.

Diese EU-Verordnung tritt am 30. Dezember 2025 in Kraft und betrifft Unternehmen, die relevante Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder bereitstellen oder aus der EU ausführen, unabhängig von Rechtsform, Größe, Sitz oder Umsatz. Sie zielt darauf ab, die Entwaldung zu bekämpfen und entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind und den gesetzlichen Vorschriften des Erzeugerlandes entsprechen.

Dafür müssen Unternehmen Informationen sammeln, Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Nicht-KMU müssen jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichtregelungen berichten.

Bei Verstößen drohen Geldstrafen, die Einziehung von Produkten oder Gewinnabschöpfungen. Betroffene Unternehmen sollten daher die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung nutzen, um ihre Systeme und Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen.

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