Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern: Neufassung von IDW PS 650
Der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA) hat die Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (IDW PS 650 n.F. (05.2026)) verabschiedet.
Die Überarbeitung des IDW PS 650 n.F. (03.2022) wurde erforderlich, da der KHFA seine frühere Auffassung zur Abgrenzung einer Auftragserweiterung der Jahresabschlussprüfung zu einem gesonderten Auftrag geändert hat (im Rahmen seiner 160. Sitzung). Hintergrund sind die Vorgaben im IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (03.2025)) (Stand: 12.03.2025) sowie die Tatsache, dass bestimmte in Gesetzen für den Abschlussprüfer vorgesehene Aufgaben nicht im zeitlichen Zusammenhang zur Abschlussprüfung stehen.
Demnach liegt nur noch in den Fällen eine Erweiterung der Jahresabschlussprüfung vor, in denen der Gesetzgeber unmittelbar Bezug auf die durchzuführende jährliche Pflichtprüfung und den zeitlichen Zusammenhang zur Jahresabschlussprüfung nimmt. Daraus wird abgeleitet, dass über die Prüfung des sonstigen Prüfungsgegenstandes zumindest im Prüfungsbericht zu berichten ist. Die alleinige Benennung des (Jahres-)Abschlussprüfers durch den Gesetzgeber als Prüfungsdurchführenden führt nicht mehr zur Erweiterung der Jahresabschlussprüfung.
Zudem wurden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Gegenüber dem im Oktober 2025 zur Konsultation gestellten Entwurf wurden keine Anpassungen vorgenommen.
Der IDW Prüfungsstandard IDW PS 650 n.F. (05.2026) ist in Heft 6/2026 der IDW Life veröffentlicht.
Im IDW Verlag ist er als Print on Demand erhältlich: IDW PS 650 n.F. (05.2026)