IDW zum Referentenentwurf eines Schwarmfinanzierung-Begleitgesetzes

Schwarmfinanzierungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und haben sowohl im Bereich der Unternehmensfinanzierung als auch als Anlageobjekt an Bedeutung gewonnen.

Das IDW begrüßt deshalb die im Referentenentwurf vorgesehene Pflicht zur Prüfung, ob Schwarmfinanzierungsdienstleister die nach der Verordnung (EU) 2020/1503 einzuhaltenden Pflichten erfüllen. Die vorgesehene Prüfung der Einhaltung der EU-Vorgaben dient nicht nur dem Anlegerschutz, sondern führt auch zu einer höheren Akzeptanz und Verlässlichkeit von Schwarmfinanzierungen.

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