IDW zum Entwurf der WpI MaRisk

In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das IDW zum Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) in der Fassung vom 06.05.2026 Stellung genommen.

Darin begrüßt und unterstützt das IDW das Ziel das Rundschreiben noch stärker prinzipienorientiert zu gestalten und die Komplexität deutlich zu reduzieren.

Die Stellungnahme des IDW im Volltext:

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