IDW zum Entwurf der KAMaRisk in der Fassung vom 12.06.2026
In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das IDW zum Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) in der Fassung vom 12.06.2026 Stellung genommen. Darin begrüßt und unterstützt das IDW das Ziel das Rundschreiben noch stärker prinzipienorientiert zu gestalten und die Komplexität deutlich zu reduzieren.