Hinweise zur vorgesehenen Prüfungstätigkeit: IDW zum Altschuldenentlastungsgesetz NRW

Das Land NRW will hochverschuldete Kommunen in Nordrhein-Westfalen entlasten, indem es anteilig Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten übernimmt.

Nach dem Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz NRW, ASEG-E) ist eine Zuwendungsvoraussetzung, dass bestimmte Angaben im Antrag geprüft werden. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist gerne bereit, die Entscheidungsfindung durch Prüfungen zu unterstützen. Das IDW hat zur Förderung einer effektiven Prüfungsdurchführung und Berichterstattung dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in einem Schreiben einige Hinweise zu Art und Umfang möglicher Prüfungshandlungen gegeben.

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