Fachlicher Hinweis des VFA: Handelsrechtliche Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB

Der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) hat anlässlich der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen einen Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB erarbeitet.

In dem Hinweis stellt der VFA klar, dass die in der Vergangenheit ergänzend zur IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auslegung des § 341b HGB (neu) (IDW RS VFA 2) veröffentlichten versicherungsspezifischen Auslegungen des VFA weiterhin Anwendung finden. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der Aufgreifkriterien für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung (Berichterstattung über die 149. VFA-Sitzung) sowie die Bewertung von Schuldtiteln des Kapitalanlagebestands von Versicherungsunternehmen bei Ratingverschlechterungen (Berichterstattung über die 176. VFA-Sitzung).

Die zentralen Ausführungen aus den unterschiedlichen Veröffentlichungen des VFA werden hierzu zusammenfassend wiedergegeben. Darüber hinaus hat der VFA weitere Konkretisierungen bzw. Klarstellungen zur Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen ergänzt.


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