Aktualisierung des IDW PH 9.970.20 zu Prüfungen i.Z.m. der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem EnFG

Auch nach dem Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2022 gibt es weiterhin eine Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen. Diese ist seit 2023 im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelt. Aufgrund der nunmehr geringeren Entlastungswirkung wurde das Antragsverfahren vereinfacht. Es ist nur noch in den Fällen die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich, in denen eine sog. Super Cap-Begrenzung beantragt wird.

Bei der erstmaligen Erarbeitung des IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung stromkostenintensiver Unternehmen auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EnFG (IDW PH 9.970.20) im Frühjahr 2023 wurde aus Zeitgründen darauf verzichtet, Ausführungen zur Prüfung i.Z.m. Härtefallanträgen nach § 67 Abs. 2 i.V.m. § 32 Nr. 1 Buchst. c EnFG in den IDW Prüfungshinweis aufzunehmen. IDW PH 9.970.20 (01.2024) wurde nunmehr um entsprechende Ausführungen ergänzt, insb. wurde eine Anlage 2 mit einem Formulierungsvorschlag für einen korrespondierenden Prüfungsvermerk sowie mit einem Muster für eine Aufstellung i.Z.m. einem Härtefallantrag aufgenommen.

Der IDW Prüfungshinweis ist in Heft 2/2024 der IDW Life veröffentlicht. Er ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.970.20 (01.2024).

Im Mitgliederbereich der IDW Website steht unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ eine Änderungsfassung sowie eine Word-Datei mit den Formulierungsvorschlägen für die Prüfungsvermerke und die Mandantenanlagen zur Verfügung (Unterrubrik „Muster“- Energie).

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