WPg 11.2021, S. 703

Wie nachhaltig berichten Unternehmen im europäischen Vergleich?
Von Dr. Philipp Clemens Richter, Wladislav Gawenko, M.Sc., und StB Dr. Kevin Kinne

Die Umsetzung der CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) hat zu einer Erweiterung der Anforderungen an die nicht-finanzielle  Berichterstattung für Unternehmen in der EU geführt. Da die CSR-Richtlinie lediglich wesentliche Berichtsbereiche definiert, bleibt den Mitgliedstaaten der EU bei der konkreten Umsetzung ein erhebliches Maß an Gestaltungsspielräumen. Von Interesse ist ein  internationaler Vergleich der Anforderungen an diese Berichterstattung und deren Umsetzung auf Seiten der Unternehmen. Dieser  Beitrag vergleicht deshalb die CSR-Berichterstattung in den fünf im Jahr 2019 größten EU-Ländern. Er ist vor allem im Hinblick auf die am 21.04.2021 vorgestellten Planungen der EU-Kommission zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie von besonderer Aktualität. Die Ergebnisse liefern auch insoweit eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Gesetzgeber.

Service