WPg 12.2021, S. 791

Bundesfinanzhof zur Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden
Von RA StB Dr. Andreas Erdbrügger

Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden ist oftmals umstritten. Das überrascht nicht, da die Aufteilungsmethode erhebliche finanzielle  Auswirkungen hat. Gesetzgeber und Finanzverwaltung wenden vorrangig den Flächenschlüssel an. Das Unionsrecht und die Rechtsprechung lassen dagegen auch den objektbezogenen Umsatzschlüssel zu, der oftmals einen höheren Vorsteuerabzug erlaubt. Durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs gibt es nun einige Klarstellungen zugunsten der Steuerpflichtigen.

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