WPg 11.2021, S. 716

Erweiterung der Abschlussprüfung bei Gebietskörperschaften gemäß IDW PS 731
Von WP StB Thomas Müller-Marqués Berger und WP StB Dr. Viola Eulner

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der kommunalen Haushaltswirtschaft obliegt den öffentlichen Prüfungseinrichtungen, sei es nun entweder im Rahmen der kommunalen Abschlussprüfung oder aufgrund gesonderter Regelungen. Sie ist hingegen nicht Gegenstand der Abschlussprüfung in der Definition von IDW PS 730, der die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft adressiert. Daher kommt für Gebietskörperschaften oder öffentliche Prüfungseinrichtungen, die einen Wirtschaftsprüfer hinzuziehen möchten, bei dessen Beauftragung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft eine Erweiterung des Prüfungsauftrags in Betracht. IDW PS 731 unterstützt die Berufsangehörigen in diesem Fall bei der Definition und Abgrenzung des Prüfungsgegenstands im Rahmen der Beauftragung durch den öffentlichen Auftraggeber. Dieser Beitrag erläutert den Regelungsbedarf und die Konzeption der IDW Verlautbarung.

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