Reform der Verzinsung im Steuer- und Handelsrecht

27.02.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Höhe der Nachzahlungszinsen

Obwohl sich das Marktzinsniveau seit Jahren auf einem historischen Tiefstand befindet, hält das Steuerrecht an den hohen Zinssätzen fest, die für die sogenannte "Vollverzinsung" und die steuerliche Abzinsung von Verpflichtungen gelten, insbesondere für Pensionsrückstellungen, und belastet so die Steuerzahler. Diese "antiquierten" Zinssätze im Steuerrecht müssen deshalb den tatsächlichen Marktverhältnissen angenähert werden. Der Bundesfinanzhof sieht das, zumindest für die Vollverzinsung, allerdings anders.


Düsseldorf, 27.02.2018 – Die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr ist für das Jahr 2013 nach dem heutigen Urteil des BFH (III R 10/16) verfassungsgemäß. Damit folgt der BFH seiner ständigen Rechtsprechung. „Das BFH-Urteil widerspricht unserer Einschätzung. Wir bedauern diese Entscheidung, halten gleichwohl unverändert an unserer langjährigen Forderung nach marktgerechten Zinsen im Steuerrecht fest”, sagt Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands. Auch wenn der BFH keine Verfassungsbedenken sieht, sollte der Gesetzgeber den Zinssatz anpassen, zumal der BFH nur für das Jahr 2013 entschieden hat. Das IDW sieht weiterhin gesetzgeberischen Handlungsbedarf im anhaltenden Niedrigzinsumfeld und schlägt vor, den Zinssatz von derzeit 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr, auf 0,3 % bis 0,4 % abzusenken.

Das aktuelle Urteil zur Vollverzinsung ist nach Auffassung des BFH nicht richtungsweisend für die Diskussion um die Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % nach § 6a EStG. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes ist derzeit ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (FG Köln, Beschluss vom 12.10.2017, 10 K 977/17). Nach Einschätzung des IDW ist dieser Abzinsungssatz zu hoch, marktfern und verfassungsrechtlich fragwürdig. Er belastet die Unternehmen und schwächt die betriebliche Altersvorsorge. "Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge erscheint dieser Effekt gesellschaftspolitisch äußerst bedenklich", mahnt Naumann. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber reagiert oder durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt wird, die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen marktgerecht auszugestalten.

Das IDW schlägt vor, den fixen Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG von 6 % auf 4 % bis 4,5 % zu senken. Der für Pensionsrückstellungen vorge-schriebene Zinssatz sollte überdies für alle weiteren gesetzlich geregelten Fälle zur Anwen-dung kommen, die eine Abzinsung betroffener Bilanzposten in Handels- und/oder Steuerbi-lanz (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) erfordern.

"Wir brauchen dringend eine Reform, um endlich eine marktkonforme und gerechte Verzinsung nach einheitlichen Regeln für Handels- und Steuerrecht zu erreichen, die die Verwaltungsbelastung für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung reduziert", bekräftigt Naumann.

Presseinformation 3/2018
als pdf: Reform der Verzinsung im Steuer- und Handelsrecht

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