Öffentliche Hand: Doppik für Bund und Länder lässt sich nicht aufhalten

03.04.2019

Im aktuellen Positionspapier appelliert das IDW an die deutsche Politik, sich aktiv mit der Doppik zu befassen.

Düsseldorf, 3. April 2019 - In dem gestern veröffentlichten Positionspapier lässt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) keinen Zweifel: Doppik ist als ein modernes, konsistentes und konzeptionell in sich geschlossenes System der reinen Kameralistik - auch für Bund und Länder - überlegen. Deshalb werde sich Doppik in Gestalt der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) nicht aufhalten lassen. Doppik ist in den meisten EU-Staaten bereits angekommen. Deutschland droht im EPSAS-Einführungsprozess ins politische Abseits zu geraten.

"Im Gegensatz zur Kameralistik, die ausschließlich Ein- und Auszahlungen abbildet, dient die doppische Rechnungslegung einer generationengerechteren Steuerung, erhöhten Transparenz und Rechenschaftslegung. Allein im Wege der Doppik kann eine sachgerechte Darstellung von Vermögen und Schulden sowie eine verursachungsgerechte Erfassung des Ressourcenverbrauchs erreicht werden", sagt Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands. Dabei gehe es nicht darum, die Kameralistik abzuwerten. Vielmehr sei die Doppik in der Lage, einzelne Rechnungslegungsperspektiven zu vereinen und damit sowohl zahlungsorientierte als auch die Vermögens- und Ergebnisinformationen abzubilden.

Deutschland sollte die EPSAS in Europa mitgestalten, "um sie adressatenorientiert und möglichst einfach zu konzipieren und die Doppik-Diskussion in Deutschland pragmatischer zu führen", heißt es im Positionspapier. Es spreche einiges dafür, dass die EPSAS-Einführung früher oder später auf die Verwaltungen in Deutschland zukommen wird: Ein Regelwerk für Gebietskörperschaften und die Einrichtungen der Sozialversicherung in den EU-Mitgliedstaaten könnte bereits mittelfristig verpflichtend werden. Deshalb sei es rational, diese wahrscheinliche Zukunft aktiv mitzugestalten. Deutschland arbeite zwar in den EPSAS-Gremien mit, allerdings haben Bundestag, Bundesrat und der Bundesrechnungshof ihre grundsätzliche Ablehnung bekräftigt und so den Einfluss Deutschlands auf den Prozess begrenzt.

Das IDW Positionspapier finden Sie unter:
https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere
 

Presseinformation 2/2019
als PDF: Öffentliche Hand: Doppik für Bund und Länder lässt sich nicht aufhalten  

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