Impuls für gute Unternehmensführung

06.11.2018

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat heute ihren Vorschlag für eine geänderte Fassung des Kodex vorgelegt. Die Änderungen betreffen vor allem die Vorstandsvergütung, die Unabhängigkeit von Aufsichtsräten und die Kodexstruktur.

Düsseldorf, 6. November 2018 – Die umfangreichsten Änderungen betreffen die Vorstandsvergütung. Dieses Thema wurde in Öffentlichkeit und Politik intensiv verfolgt, die gesetzlichen Grundlagen werden durch die Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie noch einmal umfassend überarbeitet. "Die Änderungen sollen die Transparenz der Vorstandsvergütung deutlich erhöhen und allen Stakeholdern so die Möglichkeit geben, deren Angemessenheit zu hinterfragen", sagt Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. In Öffentlichkeit und Politik - und unter institutionellen Investoren - war der Eindruck entstanden, dass durch immer komplexere Vergütungssysteme die Vorstandsvergütung zunehmend von der Unternehmensentwicklung entkoppelt wurde. Vergütungssysteme nach den neuen Kodex-Empfehlungen müssen klar und verständlich sein: "Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für die verantwortliche Festlegung durch den Aufsichtsrat und für die vorgesehene Kontrolle durch die Hauptversammlung", sagt Naumann. Auch soll sich die Vergütung an der Erreichung strategischer Unternehmensziele orientieren und so eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne aller Stakeholder sicherstellen.

Weiterhin wurden die Ausführungen zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern auf Anteilseignerseite umfassend überarbeitet. So wurde der Katalog von Indizien für fehlende Unabhängigkeit erweitert, ferner wird zwischen Unabhängigkeit von kontrollierenden Investoren und Unabhängigkeit vom Vorstand differenziert.

Das IDW begrüßt die neu definierte Unabhängigkeit des Vorsitzers des Prüfungsausschusses. "So kann der Vorsitzer des Prüfungsausschusses in enger Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer im Sinne aller Stakeholder das Vertrauen in die Governance und die Unternehmensberichterstattung erhöhen."

In Fachkreisen wurde die Struktur des Kodex kontrovers diskutiert: Einerseits wurde die zu starke Verrechtlichung des an der Gliederung des Aktiengesetzes orientierten Kodex mit (zu) umfangreicher Gesetzeswiedergabe kritisiert - insbesondere von den betroffenen Unternehmen. Andererseits wurde - vor allem von Investoren - das Erfordernis einer in sich geschlossenen Wiedergabe des deutschen Unternehmensführungssystems betont, um institutionellen Investoren aus dem Ausland die deutschen Besonderheiten, z.B. aus dualem Führungssystem und betrieblicher Mitbestimmung, zu vermitteln. Die neue Struktur folgt nun stärker der Management-Logik. Auf Gesetzeswiedergaben wurde nicht vollständig verzichtet: Diese werden als Grundsätze, verbunden mit einem "apply and explain", aufgeführt und durch Empfehlungen und Anregungen konkretisiert.

"Der Kodex als Instrument der Selbstregulierung hat sich bewährt. Der jüngste Entwurf enthält anspruchsvolle Empfehlungen und ist so auch für die von institutionellen Investoren künftig aufzustellenden Mitwirkungspolitiken als Soll-Objekt guter Unternehmensführung hervorragend geeignet", so Naumann.

Zu dem Vorschlag einer Kodex-Neufassung kann bis zum 31.01.2019 Stellung genommen werden.

Den Vorschlag einer Kodex-Neufassung finden Sie in der beigefügten Anlage.

Presseinformation 9/2018
als PDF: Impuls für gute Unternehmensführung   

Anlage: Entwurf eines geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex   

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