IDW: Vorgeschlagene Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen basiert auf falschen Annahmen

23.02.2017

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat heute gegenüber der SPD-Fraktion zu dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Angemessenheit von Vorstandsver­gütungen und zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit Stellung genommen.

Kriti­siert wird insbesondere, dass der Gesetzentwurf auf der unbegründeten Annahme basiert, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Managementvergütungen führe zu einer Mitfinanzierung hoher Bezüge durch die Allgemeinheit. Das Gegenteil ist der Fall: In der Regel überschreitet die steuerliche Belastung des Vergütungsempfängers die steuerliche Entlastung aus der Abzugsfähigkeit der Vergütungen beim Unternehmen.

Weitere Vorschläge sind aus Sicht des IDW zu kritisieren (vgl. i.E. die beigefügte Stellung­nahme).

„Auch im Wahlkampf sollten emotionale Themen von der Politik mit der gebotenen Sachlich­keit analysiert und behandelt werden“, fordert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstands­sprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).

IDW Presseinformation 3/2017

PDF: IDW: Vorgeschlagene Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen basiert auf falschen Annahmen 

PDF: IDW Stellungnahme: Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und zur Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit

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