Report zur klimabezogenen Berichterstattung für Unternehmen

Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan hat die EU Kommission eine Technical Expert Group eingesetzt, die sich u.a. mit der Erweiterung der non-binding guidelines zur EU CSR Richtlinie um die Empfehlungen der vom G20 Financial Stability Board eingesetzten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) befasst.

Diese Expertengruppe hat Anfang Januar einen Bericht (Report on Climate-related Disclosures) vorgelegt, zu dem das IDW Stellung genommen hat.

Eine Fortentwicklung der (nichtfinanziellen) Lageberichterstattung vor dem Hintergrund ist zu begrüßen, da bei den TCFD Empfehlungen der Fokus auf Aspekten liegt, die Risiken für die künftige Entwicklung des berichtenden Unternehmens sind, während Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung regelmäßig Auswirkungen, also Risiken, die sich durch die Geschäftstätigkeit von Unternehmen für Dritte oder die Umwelt ergeben, fokussieren. Hindernisse für eine Vereinheitlichung sind derzeit insbesondere nicht einheitliche Auffassungen von Wesentlichkeit und Risiken.

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