Neuer Entwurf des Standards ISRS 4400 "Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen"

Das IDW begrüßt die Beibehaltung des Ansatzes, nach dem ein Wirtschaftsprüfer bei seiner Berichterstattung über die Ergebnisse der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen lediglich über festgestellte Tatsachen informiert.

Entsprechend bedarf es einer Klarstellung im Standard, dass im Rahmen eines solchen Auftrags der Wirtschaftsprüfer pflichtgemäßes Ermessen mit einer Ausnahme ausübt: Da bei der Auftragsvereinbarung die Untersuchungshandlungen konkret festgelegt werden, hat der WP bei der Durchführung der Untersuchungshandlungen keine Entscheidung über alternative Vorgehensweisen zu treffen. Dementsprechend spiegeln seine Ergebnisse nur Tatsachen wider.

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