Konzessionsabgabenverordnung: Grenzpreisvergleich Strom und Gas

Das statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich den Durchschnittserlös für Stromlieferungen an alle Sondervertragskunden sowie den Durchschnittserlös für Gaslieferungen an alle Letztverbraucher. Diese Werte werden u.a. im Rahmen von sog. Grenzpreisvergleichen benötigt, um festzustellen, ob ein Unternehmen von der Konzessionsabgabe Strom bzw. Gas zu befreien ist. Teilweise führen die Pressemitteilungen des statistischen Bundesamts jedoch zu Missverständnissen (vgl. auch News exklusiv vom 21.06.2019). Da Wirtschaftsprüfer die Nachweise für den Grenzpreisvergleich i.d.R. prüfen, hat das IDW das statistische Bundesamt gebeten, bei der Formulierung der Pressemitteilungen auf diese möglichen Missverständnisse zu achten.

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