IDW RS HFA 50: Modulentwurf IFRS 1 - M 1 veröffentlicht

Darin wird eine aus der Sicht des IDW zulässige Bilanzierungsvariante für den speziellen Fall vorgestellt, dass eine Konzernstruktur gezielt geändert wird, um bestimmte Geschäftsbereiche eines Konzerns, die zuvor keine eigene Rechtseinheit (legal entity) besaßen, in Form eines öffentlichen Angebots (Initial Public Offering, IPO) an den Kapitalmarkt zu bringen.

Dabei kann es vorkommen, dass zum Stichtag eines in den erforderlichen Wertpapierprospekt aufzunehmenden Abschlusses die rechtliche Reorganisation noch nicht beendet ist und die betroffenen Gesellschaften (noch) keinen Konzern i.S. von IFRS 10 darstellen. Fraglich ist, ob für diesen "Verbund" von Gesellschaften ein mit den IFRS in Einklang stehender Abschluss aufgestellt werden kann und, sofern dies möglich sein sollte, mit welchen Wertansätzen die Vermögenswerte und Schulden in dem Abschluss zu erfassen sind.

Der Modulentwurf IFRS 1 - M 1 befasst sich mit dem Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs unter Anwendung der extraction method.

Die Kommentierungsfrist endet am 03.02.2020. Der Entwurf steht zum Download in der Rubrik "IDW Verlautbarungen, Entwürfe". Er wird in Heft 1/2019 der IDW Life veröffentlicht.

Hinweis: Das in dem Modulentwurf IFRS 1 - M 1 dargestellte Vorgehen ist eine mögliche Bilanzierungsvariante. Andere Bilanzierungsvarianten sind durchaus denkbar und werden gemeinsam mit dem Modul IFRS 1 - M 1 in einem Beitrag in der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" (Frühjahr 2020) präsentiert und ausführlich erläutert.

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