IDW antwortet auf EU-Konsultation zur Verbesserung der Qualität der Unternehmensberichterstattung und ihrer Durchsetzung

Die Europäische Kommission hatte Stakeholdern bis zum 4. Februar 2022 Zeit gegeben, zu einem Konsultationspapier zur Verbesserung der Qualität der Unternehmensberichterstattung und ihrer Durchsetzung Stellung zu nehmen. In dem Papier stellte die Kommission Fragen zur Fortentwicklung der Corporate Governance, der Abschlussprüfung und der Aufsicht über Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie der Aufsicht über die Unternehmensberichterstattung.

Wie in der Vergangenheit hat sich das IDW konstruktiv in die Debatte um eine Weiterentwicklung der Berichterstattung eingebracht. In seiner Antwort teilt das IDW die Auffassung der EU-Kommission, dass eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Unternehmensberichterstattung von entscheidender Bedeutung für die europäischen Finanzmärkte, für Unternehmensinvestitionen und für das Wirtschaftswachstum in der EU ist. Fortentwicklungsmöglichkeiten sieht das IDW vor allem im Bereich der Unternehmensgovernance.

Eine Notwendigkeit, die Abschlussprüfung auf europäischer Ebene erneut zu regulieren, wird hingegen nach der letzten umfangreichen Reform nicht gesehen. Eine Stärkung der Abschlussprüfung sollte durch eine Ausweitung des Prüfungsgegenstands, z.B. auf nichtfinanzielle Informationen sowie das Anti-Fraud-Management-System der Unternehmen, erreicht werden.

Das IDW hat seine Antworten an die Kommission übermittelt und in einem gesonderten Schreiben an die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness konkretisiert.

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