Das IDW äußert sich zu E-DRÄS 9 und E-DRÄS 10

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee will Stellungnahmen ändern. Der Entwurf E-DRÄS 9 wird den DRS 17 zu Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und den DRS 20 Konzernlagebericht ändern. Mit E-DRÄS 10 sollen Änderungen in diesen Verlautbarungen geschehen: in DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, in DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, in DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss.

Das IDW äußert sich in seinen Schreiben zu den geplanten Änderungen und schlägt einige Anpassungen vor.


 

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