Checkliste des BMJ zu Restrukturierungsplänen: Sinnvolle Hilfestellung für KMU

Nach § 16 StaRUG hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Checkliste für Restrukturierungspläne bekanntzumachen, welche an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst ist. Das BMJ hat nun den Entwurf dieser Checkliste zur Kommentierung vorgelegt.

Mit Stellungnahme vom 10.3.2022 begrüßt das IDW, dass die Checkliste als Orientierungshilfe und nicht als verbindliche Vorgabe eingestuft wird. Damit sei es dem BMJ gelungen, eine sinnvolle Hilfestellung zu formulieren, ohne dabei den Weg einer praxisgerechten Auslegung zu versperren.

Das IDW hat schon zum Referentenentwurf des SanInsFoG angeregt, dass bei Veröffentlichung der Checkliste darauf hinzuweisen ist, dass ein Laie allein auf Basis einer solchen Checkliste keinen tragfähigen Restrukturierungsplan erarbeiten kann. Das IDW begrüßt, dass solche deutlichen Hinweise aufgenommen wurden.


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