APAS veröffentlicht FAQ zur Verlautbarung Nr. 4

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat gestern Hinweise in Form von Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht, die sich auf die im Dezember 2018 neu gefasste Verlautbarung Nr. 4 (ü.F.) "Informationspflicht nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014"  beziehen. Diese erste Version der FAQs (Fragen und Antworten zu Verlautbarung Nr. 4/1 (Stand: 20.03.2019) soll künftig laufend ergänzt werden.

Die FAQ beziehen sich ausdrücklich nicht nur auf die Meldepflicht gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO), d.h. die Pflicht von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, der APAS eine Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) vorzulegen und die von diesen Unternehmen bezogenen Einnahmen (aufgeschlüsselt) anzugeben, sondern auch auf die Regeln zur Begrenzung der Honorare für sog. Nichtprüfungsleistungen (Fee-Cap gemäß Art. 4 Abs. 2 AP VO) und auf den Transparenzbericht (Art. 13 AP-VO).

Folgende Themengebiete werden aufgegriffen:

  • Abgrenzung zwischen Abschlussprüfungsleistungen und Nichtprüfungsleistungen (Relevanz für Meldung nach Art. 14 AP-VO, für Fee-Cap und für Transparenzbericht)
  • Abgrenzung zwischen sog. "nach Unionsrecht oder nationalem Recht" erforderlichen Nichtprüfungsleistungen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen (Relevanz für Fee-Cap)
  • Sonstige Fragen zur Meldung nach Art. 14 AP-VO
  • Sonstige Fragen zum Transparenzbericht

Das IDW wird die ergänzenden Hinweise der APAS in den entsprechenden Fachgremien beraten und etwaige Auswirkungen in der jeweils nächsten Auflage der IDW Positionspapiere zur EU-Abschlussprüferregulierung  berücksichtigen.

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