Aktualisierung des IDW PH 9.970.11 für die Prüfung der Endabrechnung eines Netzbetreibers

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17.12.2018 ("Energiesammelgesetz") mussten kleinere Änderungen an der zusammengefassten Endabrechnung nach § 72 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EEG 2017 vorgenommen werden. Eine Änderungsfassung des IDW PH 9.970.11 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG 2017 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2018 im Vergleich zu dem im Frühjahr 2018 veröffentlichen Fassung des IDW PH 9.970.11 findet sich in Kürze im Mitgliederbereich "Mein IDW" in der Rubrik "Arbeitshilfen/Änderungsfassungen". Das in IDW PH 9.970.11 vorgesehene Muster für eine zusammengefasste Endabrechnung stellen die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform (www.netztransparenz.de) als Word-Datei zur Verfügung.

An einer Aktualisierung des IDW PH 9.970.33 zu den Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG der Abrechnungen eines Netzbetreibers wird zzt. noch gearbeitet.

Der IDW Prüfungshinweis wird in Heft 4/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

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