WPg 12.2021, S. 762

Nachhaltigkeitsberichtsstandards im Fokus der EU-Gesetzgebung
Von WP StB Georg Lanfermann, Kristina Schwedler und Dr. Thomas Schmotz

Geht es nach dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU, werden große haftungsbeschränkte Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2023 einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren (Konzern-)Lagebericht aufnehmen müssen. Grundlage hierfür sollen EU-Berichtsstandards sein, die aller Voraussicht nach künftig von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet werden. Der folgende Beitrag stellt die Vorschläge der CSRD in Bezug auf die Standardsetzung dar. Dabei werden vor allem die gegenwärtig beginnenden Vorarbeiten einer Project Task Force betrachtet, die im Vorgriff auf die geplante neue Stellung der EFRAG als EU-Standardsetzer bis Mitte des kommenden Jahres sogenannte "Kernstandards" erarbeiten soll. 

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