WPg 12.2021, S. 749

EU-Mitgliedstaatenwahlrechte zu Nicht-Prüfungsleistungen
Von Verena Nitschinger, M.Sc., Yasemin Canbay, M.Sc., und David Roider, M.Sc.

In den EU-Mitgliedstaaten gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE). Der Versuch, mittels EU-Verordnung die Regelungen unionsweit zu vereinheitlichen, ist insoweit nicht geglückt, als divergierende Ansätze in den jeweiligen nationalen Rechtsnormen anzutreffen sind. Herausfordernd kann der Umgang mit Nicht-Prüfungsleistungen für Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss sein, wenn ein PIE Teil eines EU-weiten Konzerns ist.

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