Siegelstempel / Siegelmarken

Nach §48 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet, bei bestimmten Aspekten ihrer Berufsausübung ein Siegel zu führen.

Dieses muss den Vorgaben des § 18a der "Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer" (PDF, 320 KB) entsprechen.

Zugelassen sind laut Siegelverordnung sowohl Siegelmarken als auch Siegelstempel, die wir individuell für Sie anfertigen.

Siegelstempel

Stempel_liegend

Sie erhalten Gummistempel mit Holzgriff.

Alternativ fertigen wir auch Rundstempel (ohne Zackenrand) für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften.

Siegelmarken

Sie erhalten unsere selbstklebende Siegelmarken mit farbigem Aufdruck oder Blindprägung. Die Mindesbestellmenge beträgt 1.000 Stück zu EUR 120,00. Wir berechnen bei Erstbestellung eine Pauschale für die Satzherstellung von EUR 90,00. Diese entfällt bei gleichbleibenden Folgeaufträgen.

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Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Muster zu!