Veranlagungshandbuch Einkommensteuer 2011
Errata
Sehr geehrte Kunden,
Änderungen der Gesetzeslage werden mit größtmöglicher Sorgfalt in die IDW Steuerbände eingearbeitet.
Dennoch wurden im Veranlagungshandbuch Einkommensteuer 2011 einige Neuerungen durch das Steuervereinfachungsgesetz vom 01.11.2011 eingefügt, die erst ab dem Veranlagungszeitraum 2012 gelten.
Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Hinweise und Korrekturen.
Es sind folgende Stellen betroffen:
- Seite 178, § 2 Abs. 5a EStG ("Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmung")
- Seite 178, § 2 Abs. 5b EStG ("Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmung")
- Seite 455, § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG ("Werbungskosten")
- Seite 455, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG ("Werbungskosten")
- Seite 456, § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG ("Pauschbeträge für Werbungskosten")
- Seite 459, § 9c EStG ("Kinderbetreuungskosten")
- Seite 462, § 10 Abs. 1 Nr 5 EStG ("Sonderausgaben")
- Seite 462, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ("Sonderausgaben")
- Seite 465, § 10 Abs. 4b EStG ("Sonderausgaben")
- Seite 513, § 12 EStG ("Nicht abzugsfähige Ausgaben")
- Seite 732, § 26c EStG ("Besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung")
- Seite 738, § 32 Abs. 4 EStG ("Kinder, Freibeträge für Kinder")
- Seite 739, § 32 Abs. 5 Satz 3 EStG ("Kinder, Freibeträge für Kinder")
- Seite 739, § 32 Abs. 6 EStG ("Kinder, Freibeträge für Kinder")
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