Examensrelevante Rechtsvorschriften

  • Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO),
    Auszüge: §§ 1-21;131g-m
  • Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer nach §§ 14 und 131l der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung - WiPrPrüfV)
  • Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung - WPAnrV)
  • Referenzrahmen für die Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO und die Anerkennung von Studiengängen nach § 13b WPO
  • Lehrpläne (Curricula) nach der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung
  • Die Prüfungsgebiete im Wirtschaftsprüfungsexamen - Konkretisierung des § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung

Der Wirtschaftsprüfer

Broschüre
Der Wirtschaftsprüfer
Wege zum Beruf
Ausbildung durch das IDW

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Genenger
(Tel. 0211/4561-195)