Die Eignungsprüfung für Abschlussprüfer aus EU/EWR-Staaten oder der Schweiz (§§ 131g ff . WPO)
Eine dem Wirtschaftsprüfer vergleichbare Berufsqualifikation, die in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR-Abkommens oder der Schweiz erworben wurde, berechtigt Staatsangehörige aus diesen Staaten zur Teilnahme an der Eignungsprüfung. Auf Anfrage erteilt die Prüfungsstelle eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen. Die Eignungsprüfung ist eine eigenständige, aber gegenüber dem regulären Wirtschaftsprüfungsexamen verkürzte Prüfung, da der Bewerber bereits über eine gleichwertige Berufsqualifikation verfügt, die ihn zur Durchführung von Abschlussprüfungen nach der Richtlinie 2006/43/EG vom 17. Mai 2006 berechtigt. Gegenstand der Prüfung sind die nationalen Rechtsvorschriften, die für die Berufsausübung Bedeutung haben. Hierzu zählen die Vorschriften des Steuer-, Wirtschafts- und Berufsrechts. Die Eignungsprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung mit zwei Klausuren sowie eine mündliche Prüfung, die in deutscher Sprache zu absolvieren sind. Das Verfahren entspricht weitgehend dem Wirtschaftsprüfungsexamen. Die Prüfung findet einmal jährlich statt. Einzelheiten regeln die §§ 25 bis 34 WiPrPrüfV.
Eine Übersicht zur Eignungsprüfung finden Sie hier: