WP-Examen
Typischer Examensweg
Examensanforderungen
Verkürztes Examen
Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK
Examensvorbereitung
Typischer Examensweg
Eine Übersicht über den typischen Examensweg finden Sie hier:
Das Examen, das zweimal jährlich durchgeführt wird, gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftlichen Prüfungen finden bundesweit einheitlich jeweils im Februar und August statt. Einzelheiten zum Ablauf des Prüfungsverfahrens regelt die WiPrPrüfV.
Examensanforderungen
Die Inhalte des Wirtschaftsprüfungsexamens sind in § 4 WiPrPrüfV festgelegt.
Examensanforderungen
§§ 4 und 7 WiPrPrüfV (Prüfungsgebiete und Klausurenzahl):
- Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
Der IDW/WPK-Arbeitskreis „Reform des Wirtschaftsprüfungsexamens“ hat eine inhaltliche Konkretisierung der Prüfungsgebiete vorgenommen, welche die examensrelevanten Themenkomplexe aufgliedert.
Verkürztes Examen
Eine Übersicht über die Möglichkeiten zur Verkürzung des Wirtschaftsprüfungsexamens finden Sie hier:
Die Möglichkeit zur Verkürzung des Wirtschaftsprüfungsexamens bestand bisher nur aufgrund der Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater (§ 13 WPO) oder als vereidigter Buchprüfer (Prüfungen nach § 13a WPO werden nur noch bis zum 31.12.2009 durchgeführt). Diese Berufsqualifikationen werden in einem staatlichen Examen erworben und per se als gleichwertig mit den Anforderungen des Wirtschaftsprüfungsexamens in den zu befreienden Prüfungsgebieten anerkannt.
Mit dem Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz wurde die Möglichkeit zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Hochschulstudium geschaffen. Dies setzt voraus, dass die an der Hochschule erbrachten Leistungen den Anforderungen im Wirtschaftsprüfungsexamen gleichwertig sind. Damit entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung in dem Prüfungsgebiet. Eine Anrechnung ist nur in den Prüfungsgebieten Angewandte BWL/VWL und Wirtschaftsrecht zulässig.
Die WPO sieht hierfür zwei Wege vor:
- Der erfolgreiche Abschluss eines nach § 8a WPO akkreditierten Masterstudiengangs befreit von den Prüfungsgebieten Angewandte BWL/VWL und Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamen. Die Leistungen gelten per se als gleichwertig. Das Wirtschaftsprüfungsexamen verkürzt sich damit auf zwei Prüfungsgebiete, in denen jeweils zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abzulegen sind.
- Nach § 13b WPO können Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Hochschulausbildung (z.B. in einem Diplom-, Bachelor-, Master- oder mit einem Staatsexamen abschließenden Studiengang) erbracht werden, angerechnet werden, wenn ihre Gleichwertigkeit in Inhalt, Form und Umfang durch die Prüfungsstelle festgestellt wird. Die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit und das Verfahren regeln die §§ 7 ff. WPAnrV. Die Hochschulen können vor jedem Semester vorab bei der Prüfungsstelle eine Bestätigung beantragen, wonach zur Anrechnung vorgesehene schriftliche und mündliche Prüfungen denen des Wirtschaftsprüfungsexamens gleichwertig sind. Der Student erhält damit frühzeitig die Sicherheit, welche Leistungen im Wirtschaftsprüfungsexamen anrechenbar sind. Die Bestätigung der Hochschule ersetzt nicht die Entscheidung der Prüfungsstelle.
Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs, aus dem die Leistungsnachweise stammen, darf zum Zeitpunkt der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Eine Liste der nach § 13b WPO anerkannten Lehrveranstaltungen wird demnächst auf der Internetseite der WPK (www.wpk.de) abrufbar sein.
Die Verkürzung nach § 13 WPO kann neben § 13b WPO in Anspruch genommen werden. Für den Ausbildungsweg nach § 8a WPO ist eine Verkürzung nach § 13 WPO nicht relevant.
Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an die Landesgeschäftsstelle der WPK zu richten, an deren Ort der Prüfungskandidat das schriftliche und mündliche Examen ablegen möchte. Eine Änderung der regionalen Zuständigkeit ist während des Prüfungsverfahrens grundsätzlich nicht möglich. Die schriftlichen Prüfungen werden bundeseinheitlich grundsätzlich jeweils im Februar und August durchgeführt.
Auskünfte erteilen die Landesgeschäftsstellen der WPK.
Examensvorbereitung
Grundlage für ein erfolgreiches Wirtschaftsprüfungsexamen ist eine gezielte fachliche Ausbildung des Kandidaten. Für das Studium empfiehlt sich eine Ausrichtung auf Fächer mit Bezug zu den Prüfungsgebieten des § 4 WiPrPrüfV. Die IDW Akademie bietet verschiedene Kurse und Veranstaltungen an, die die berufliche Tätigkeit begleiten, zum Berufsexamen hinführen oder das hierfür notwendige Fachwissen abrunden und aktualisieren.
Berufsbegleitende Ausbildung
Mit der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit bei einem Berufsangehörigen steht die Möglichkeit off en, an der Berufs begleitenden Ausbildung teil zunehmen. Die Berufsbegleitende Ausbildung konzentriert sich auf die wesentlichen Tätigkeitsfelder des Wirtschaftsprüfers. Behandelt werden die Gebiete Prüfungswesen, Steuern, Betriebs wirtschaft und Recht. Das im Studium erworbene Basiswissen wird auf gefrischt, vertieft und erweitert. Darüber hinaus werden für die Praxis wichtige Kenntnisse vermittelt.
Studienlehrgänge zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
Speziell zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen führt die IDW Akademie Studienlehrgänge durch. Sie vermitteln den Lehrstoff der im Wirtschaftsprüfungsexamen geforderten Prüfungsgebiete mit Ausnahme des Steuerrechts. Letzteres ist entbehrlich, da etwa 85% aller Kandidaten im Hinblick auf eine bereits erworbene Qualifikation als Steuerberater auf das Prüfungsfach „Steuerrecht“ verzichten können.
Der Studienlehrgang umfasst 10 Wochen, die einzeln und unabhängig voneinander belegbar sind (jeweils in der Zeit von September bis Januar; aufgrund der großen Nachfrage nach dem Kursteil „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ wird dieses Themengebiet in der Zeit von April bis Juni wiederholt, so dass eine Vorbereitung zu jedem Prüfungstermin gewährleistet ist). Ergänzend wird ein einwöchiger Klausurenkurs „Wirtschaftsrecht“ angeboten, der den überwiegend wirtschaftswissenschaftlich orientierten Kandidaten die Möglichkeit bietet, sich in der Anfertigung juristischer Klausuren zu üben.
Weitere Fachveranstaltungen des IDW
Prüfungskandidaten ist es darüber hinaus möglich, bestimmte Veranstaltungen des IDW zu aktuellen Fragen aus den Tätigkeitsgebieten des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Vortragsveranstaltungen der Landesgruppen des IDW zu besuchen.
Einen Veranstaltungskalender finden Sie hier: