Wie werde ich Mitglied?
Ordentliches Mitglied des IDW können Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichten regelt § 4 der IDW Satzung.
Eine Beantragung der Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (§ 3 Abs. 1 IDW Satzung) erfolgt
- für Wirtschaftsprüfer durch Ausfüllen des Antrags A
- für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch Ausfüllen des Antrags B.
Eine außerordentliche Mitgliedschaft kommt für bestimmte andere Personengruppen in Betracht, z.B. für gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die keine Wirtschaftsprüfer sind (vgl. im Einzelnen § 3 Abs. 2 IDW Satzung). Mit Antrag C kann diese Mitgliedschaft beantragt werden.
Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der aktuellen Beitragsordnung erhoben, die Sie von der Abteilung Mitglieder- und Beitragswesen erhalten:
E-Mail
Telefon: 0211/4561-360, Telefax: 0211/4561-262
Vorteile einer Mitgliedschaft im IDW



