Wie werde ich Mitglied?

Ordentliches Mitglied des IDW können Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichten regelt § 4 der IDW Satzung.

Eine Beantragung der Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (§ 3 Abs. 1 IDW Satzung) erfolgt

  • für Wirtschaftsprüfer durch Ausfüllen des Antrags A
  • für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch Ausfüllen des Antrags B.

Eine außerordentliche Mitgliedschaft kommt für bestimmte andere Personengruppen in Betracht, z.B. für gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die keine Wirtschaftsprüfer sind (vgl. im Einzelnen § 3 Abs. 2 IDW Satzung). Mit Antrag C kann diese Mitgliedschaft beantragt werden.

Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der aktuellen Beitragsordnung erhoben, die Sie von der Abteilung Mitglieder- und Beitragswesen erhalten:

E-Mail
Telefon: 0211/4561-360, Telefax: 0211/4561-262

Vorteile einer Mitgliedschaft im IDW


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"ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SIEHST"

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04.-06.09.2013
36. Deutsch-Dänisches Seminar in Schwerin

26.09.2013
Fachtagung Stuttgart

17.10.2013
Fachdiskussionen 2013 Berlin

18./19.10.2013
56. Fachkolloquium Oberammergau

13.-15.11.2013
55. IDW Arbeitstagung in Baden-Baden