Wie werde ich Mitglied?

Ordentliches Mitglied des IDW können Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichten regelt § 4 der IDW Satzung.

Eine Beantragung der Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (§ 3 Abs. 1 IDW Satzung) erfolgt

  • für Wirtschaftsprüfer durch Ausfüllen des Antrags A
  • für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch Ausfüllen des Antrags B.

Eine außerordentliche Mitgliedschaft kommt für bestimmte andere Personengruppen in Betracht, z.B. für gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die keine Wirtschaftsprüfer sind (vgl. im Einzelnen § 3 Abs. 2 IDW Satzung). Mit Antrag C kann diese Mitgliedschaft beantragt werden.

Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der aktuellen Beitragsordnung erhoben, die Sie von der Abteilung Mitglieder- und Beitragswesen erhalten:

Vorteile einer Mitgliedschaft im IDW


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Fachdiskussionen
der IDW Landesgruppe Berlin/Brandenburg
am 02.09.2010 in Berlin

Fachtagung
der IDW Landesgruppe Baden-Württemberg
am 17. und 18.09.2010 in Ulm

53. Fachkolloquium
der IDW Landesgruppe Bayern
am 15. und 16.10.2010 in Oberammergau

IDW zur Finanzmarktkrise

Alle Äußerungen des IDW zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

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Das Organigramm der IDW Gruppe wird hier in Kürze erscheinen.

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