Fachausschüsse

§ 12 IDW Satzung (Auszug)

 

(1) Es ist ein ständiger Hauptfachausschuss zu bilden, zu dessen Aufgaben die Beratung fachlicher Probleme gehört und dem die Erstattung von Stellungnahmen und Fachgutachten des IDW vorbehalten ist.

(2) Der Vorstand kann weitere Ausschüsse einsetzen und deren Aufgaben festlegen.

Die Grundsätze für die Arbeitsweise des HFA finden Sie hier.

Derzeit bestehen die folgenden Ausschüsse: 

  • Hauptfachausschuss (HFA)
  • Bankenfachausschuss (BFA)
  • Versicherungsfachausschuss (VFA)
  • Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA)
  • Krankenhausfachausschuss (KHFA)
  • Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA)
  • Fachausschuss Recht (FAR)
  • Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT)
  • Ausschuss für Aus- und Fortbildung (AAF)
  • Steuerfachausschuss (StFA)
  • Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)
    (seit 15.02.2006, davor tätig als Permanenter Arbeitskreis Unternehmensbewertung - AKU)
  • Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS)
    (seit 01.01.2009, davor tätig als Permanenter Arbeitskreis Sanierung und Insolvenz - AKSI)