Förderung des Berufs und Interessenwahrung
Satzungsaufgabe des IDW ist es, die Fachgebiete des Wirtschaftsprüfers zu fördern und für die Interessen des Wirtschaftsprüferberufs einzutreten. Dieser Aufgabenstellung kommt das IDW sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene auf der Grundlage eines profunden Wissens und unter Einsatz dieses Wissens nach. Die notwendige fachliche Basis wird durch Ausschüsse sowie permanente und ad-hoc Arbeitskreise des IDW in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Hauptgeschäftsstelle geschaffen.
Ausdruck der Facharbeit sind vor allem:
- die Verlautbarungen in Form von IDW Fachgutachten, IDW Prüfungsstandards und IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung, IDW Standards, Hinweisen und Arbeitshilfen
- die Eingaben zu Entwürfen von Gesetzen, Richtlinien, Positionspapieren und fachlichen Standards
- die gutachtlichen Stellungnahmen gegenüber Mitgliedern zu Fragen der Rechnungslegung und Prüfung sowie der steuer- und betriebswirtschaftlichen Beratung.
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat die Aufgabe, die einheitliche Behandlung von Fragen der Prüfung und Rechnungslegung, der Unternehmensbewertung sowie anderer betriebswirtschaftlicher Aspekte im Berufsstand zu fördern. Die Grundsätze für die Arbeitsweise des HFA finden Sie hier.
Die Ergebnisse der Facharbeit werden auch für folgende Zwecke genutzt
- Mitarbeit in Gremien verschiedener Organisationen (Fédération des Experts Comptables Européens (FEE), International Federation of Accountants (IFAC) u.a.
- berufspolitische Kontakte, vor allem durch IDW Repräsentanzen in Berlin und Brüssel
- Positionierung des Berufsstands in der breiteren Öffentlichkeit und der Presse.
Die detaillierten Ergebnisse der Facharbeit sind für IDW Mitglieder im Mitgliederbereich abrufbar.