Verwaltungsrat

  • besteht aus vom Wirtschaftsprüfertag und den Landesgruppen gewählten Mitgliedern
  • tritt mindestens einmal jährlich zusammen

Aufgaben:

  • Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstands
  • Wahl des Vorsitzers des Hauptfachausschusses
  • Festsetzung des Wirtschaftsplans
  • Erlass der Beitragsordnung
  • Genehmigung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes
  • Entlastung des Vorstands
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern und Mitgliedern des Beirats der Hilfskasse
  • Errichtung, Verlegung und Aufgabe von Landesgeschäftsstellen

Mitglieder des Verwaltungsrats (Stand: 30.06.2009)