Wirtschaftsprüfertag

  • besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern des IDW
  • jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme
  • Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder nehmen beratend teil
  • tritt wenigstens alle zwei Jahre zusammen

Aufgaben:

  • Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Ehrenrats
  • Entgegennahme des Berichtes von Vorstand und Verwaltungsrat über die Entwicklung des Berufsstands und des IDW sowie über andere wichtige Fragen
  • Entlastung des Verwaltungsrats
  • Änderung der Satzung