Wirtschaftsprüfertag
- besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern des IDW
- jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme
- Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder nehmen beratend teil
- tritt wenigstens alle zwei Jahre zusammen
Aufgaben:
- Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Ehrenrats
- Entgegennahme des Berichtes von Vorstand und Verwaltungsrat über die Entwicklung des Berufsstands und des IDW sowie über andere wichtige Fragen
- Entlastung des Verwaltungsrats
- Änderung der Satzung