IDW zu den Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung

17.02.2012

Das IDW bekräftigt in seiner Stellungnahme gegenüber der DVFA seine Auffassung, dass eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i.d.F. 2008 erforderlich ist, um sicherzustellen, dass ausscheidende Minderheitsgesellschafter die verfassungsrechtlich gebotene "volle Entschädigung" für den Verlust ihrer Eigentums- oder Gesellschaftsrechte erhalten.

Die DVFA sieht in seinem Entwurf der "Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung" im Gegensatz zu den Grundsätzen des IDW S 1 i.d.F. 2008 neben dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cash Flow-Verfahren auch multiplikatorbasierte Verfahren und Aktienanalysen als Bewertungsverfahren als anerkennenswert an, um zu einer Bandbreite gleichrangig nebeneinanderstehender Werte zu gelangen.


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