IDW zu den Belegpflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
16.01.2012
Das IDW nahm in einem Schreiben an das BMF Stellung zur Änderung des UStAE betreffend die Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1, § 6, § 6a UStG) und zur Änderung der §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen.
In dem Schreiben äußert sich das IDW zu den strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an den Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen sowie zu den Nachweiserfordernissen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die für den Ausfuhrnachweis geforderte Bezugnahme auf die Versendungsbezugsnummer der Ausfuhranmeldung nach Artikel 796c Satz 3 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex führt dazu, dass die erleichterten Nachweismöglichkeiten nach § 10 Abs. 3 UStDV nicht zur Anwendung kommen und damit ein unverhältnismäßiger Aufwand in der Praxis ausgelöst wird. Die Nachweismöglichkeiten für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen werden dadurch erschwert, dass der Nachweis nur mittels einer Gelangensbestätigung geführt werden kann. Daneben bleiben zahlreiche Detailfragen zum Belegnachweis in Beförderungs‑ und Versendungsfällen offen, für die das IDW entsprechende Klarstellungen fordert.
Schreiben vom 13.01.2012 (Download)

