Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien
22.12.2011
Mit Schreiben vom 22.12.2011 hat das IDW gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine erste Stellungnahme zu den am 25.10.2011 veröffentlichten Vorschlägen zur Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie abgegeben. Das IDW spricht sich darin dafür aus, dass die künftige EU-Bilanzrichtlinie ein eigenständiges, von den IFRS losgelöstes Rechnungslegungssystem bildet. Vor diesem Hintergrund sollten die bislang in den Richtlinien enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte aufgehoben werden, die von dem Gedanken getragen waren, den Unternehmen im Rahmen der Richtlinien eine IFRS-konforme Rechnungslegung zu ermöglichen. In Anbetracht der IAS-Verordnung bedarf es nach Auffassung des IDW solcher Wahlrechte fortan nicht mehr. Mit der vorgesehenen Komplettüberarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie und deren Zusammenlegung zu einer Richtlinie sieht das IDW die Gefahr, dass materielle Änderungen des Rechts auch an solchen Stellen bewirkt werden könnten, wo dies gar nicht der Absicht der EU-Kommission entspricht. Insofern sollte darüber nachgedacht werden, die geltenden Bilanzrichtlinien – sofern erforderlich – nur punktuell anzupassen. Sollte sich der europäische Richtliniengeber im weiteren Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens doch noch dazu entschließen, eine befreiende Anwendung des IFRS for SMEs vorzusehen, hält das IDW die Einräumung eines entsprechenden Mitgliedstaatenwahlrechts der Einräumung eines Unternehmenswahlrechts für vorzugswürdig.
- IDW Schreiben (Download)

