WPg 19/2011, S. 895 bis 907

WP/RA/StB Friedrich Graf von Kanitz

Die Bedeutung der Rückstellungspflicht nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für den Ausweis passiver latenter Steuern – eine Bestandsaufnahme

Nach überwiegender Auffassung lassen die Neuregelungen zur Bilanzierung latenter Steuern möglicherweise bestehende Pflichten zur Bildung von Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Seiten solcher Unternehmen unberührt, auf die der grundlegend geänderte und in seiner praktischen Bedeutung wesentlich erhöhte § 274 HGB keine Anwendung findet. Dies hat zu einer lebhaften Diskussion in der Fachwelt geführt, da die Bilanzrechtsmodernisierung von der verbreiteten Erwartung begleitet war, dass vor allem kleine Kapitalgesellschaften (& Co.) wegen der Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB der Beschäftigung mit dem komplexen Thema der latenten Steuern vollständig enthoben sind. Der nachfolgende Beitrag ordnet die aktuelle Diskussion in die bisherige Rechtsentwicklung ein und verfolgt das Ziel, den Meinungsstand systematisch aufzuarbeiten und die praktischen Auswirkungen der unterschiedlichen Auffassungen an ausgewählten Beispielsfällen zu verdeutlichen.

Autorenangaben

Friedrich Graf von Kanitz
Partner der Susat & Partner GmbH & Co.KG WPG, Köln

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