Änderung des IDW PH 9.950.2 zur Prüfung von REIT-Aktiengesellschaften

15.12.2010

Am 24.11.2010 billigte der HFA in seiner 222. Sitzung eine geänderte Fassung von

  • IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten bei der Prüfung einer REIT-Aktiengesellschaft nach § 1 Abs. 4 REIT-Gesetz, einer Vor-REIT-Aktiengesellschaft nach § 2 Satz 3 REIT-Gesetz und der Prüfung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 REIT-Gesetz (IDW PH 9.950.2)

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedete diese Änderung am 25.10.2010.

Bisher hieß es bei der Ermittlung des Jahresüberschusses einer REIT-AG in IDW PH 9.950.2, dass etwaige vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen in einer Nebenrechnung anzupassen sind. In seiner Beschlussempfehlung zum REIT-Gesetz begründete der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, dass dies nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht, wonach außerplanmäßige Abschreibungen zulässig bleiben (BT-Drs. 16/4779, S. 32). Vor diesem Hintergrund wurden die Textziffern 20 und 22 der Verlautbarung entsprechend geändert.

Die geänderten Textziffern des IDW PH 9.950.2 werden in Heft 1/2011 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 1/2011 veröffentlicht werden.


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