IDW fordert Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

09.07.2010

Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften fasste die Sätze 9 und 10 des § 1 Abs. 3 AStG neu. Eine weitere Escape-Klausel wurde eingeführt, die es den Unternehmen ermöglicht, anstelle einer Gesamtbewertung des Transferpakets eine Einzelbewertung der übertragenen Wirtschaftsgüter vorzunehmen. Das IDW begüßt in einem Schreiben an den Bundesminister der Finanzen die Gesetzesänderungen, die dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der durch das Unternehmensteuerreformgesetz eingeführten Vorschriften zur Funktionsverlagerungsbesteuerung zu beseitigen. Allerdings hat es der Gesetzgeber bisher versäumt, die zur Umsetzung dieser Änderungen nach § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG erforderliche Anpassung der Funktionsverlagerungsverordnung vom 12.08.2008, BGBl. I 2008, 1680, (FVerlV) vorzunehmen. Die dadurch unvollständige Rechtslage kann nicht durch ein BMF-Schreiben geschlossen werden. Das vorgesehene BMF-Schreiben Verwaltungsgrundsätze – Funktionsverlagerung sollte auf der gesetzlichen Grundlage von Gesetz und angepasster Verordnung gefasst werden.


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