Stetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss - IDW ERS HFA 38 veröffentlicht
01.07.2010
Am 23.06.2010 hat der HFA den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 38) verabschiedet. Die Verlautbarung soll die IDW Stellungnahme des HFA 3/1997: Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (St/HFA 3/1997) ersetzen.
Der Entwurf berücksichtigt den Grundsatz der Ansatzstetigkeit in § 246 Abs. 3 HGB in der BilMoG-Fassung, danach sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden grundsätzlich beizubehalten. Regelungen aus der St/HFA 3/1997 zur Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurden übernommen und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Außerdem enthält der Entwurf ergänzende Ausführungen zum Begriff der Ansatzmethode. IDW ERS HFA 38 thematisiert auch, wie sich der Grundsatz der Ansatzstetigkeit auswirkt auf das Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB für Altzusagen für Altersversorgungsleistungen sowie für mittelbare Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen.
IDW ERS HFA 38 ist auf unserer Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er veröffentlicht werden in Heft 8/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2010 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 28.01.2011.

