BMF ändert Schreiben zur Maßgeblichkeit
24.06.2010
Das BMF hat auf die Eingabe des IDW vom 09.06.2010 zu der Regelung in Randnummer 8 des BMF-Schreibens vom 12.03.2010 (BStBl I S. 239) zur steuerrechtlichen Aktivierungspflicht von Herstellungskosten reagiert und eine Übergangsregelung getroffen. Danach kann für Wirtschaftsjahre, die vor der Veröffentlichung einer geänderten Richtlinienfassung enden, weiterhin nach R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 verfahren werden.

