IDW zur Änderung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG

21.06.2010

In einer Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sowie an das Bundes- und verschiedene Länderfinanzministerien fordert das IDW die Änderung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG. Danach setzt die steuerliche Anerkennung einer Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft die Vereinbarung einer Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG voraus.


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