FSB: Deutschland erfüllt die G20-Empfehlungen zur Verbesserung der Vergütungssysteme
Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board – FSB) hatte im Auftrag der G20-Staaten im April 2009 Prinzipien für solide Vergütungssysteme und im September 2009 Standards für die Umsetzung dieser Prinzipien vorgelegt. Ziel ist es, die Vergütungssysteme stärker auf die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen auszurichten und das Eingehen exzessiver Risiken zu vermeiden. Die G20-Staaten hatten die Prinzipien und Standards im April bzw. September 2009 indossiert und gleichzeitig den FSB beauftragt, die Umsetzung auf nationaler Ebene zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorzuschlagen. Der FSB hat am 30.03.2010 die Ergebnisse seiner Evaluation veröffentlicht. Deutschland ist im FSB durch das Bundesministerium der Finanzen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank vertreten.
Der FSB-Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass deutliche Fortschritte bei der Umsetzung zu verzeichnen sind. Eine Reihe von Ländern hat ihre aufsichtlichen oder regulatorischen Vorschriften zur Vergütung bereits geändert; andere planen Anpassungen im Laufe dieses Jahres. Auch die Finanzinstitutionen haben erste Schritte zur Umsetzung der Prinzipien und Standards unternommen. Ungeachtet dieses ersten positiven Ergebnisses betont der FSB, dass noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die vereinbarten Regeln tatsächlich bis Ende 2010 umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund legt der FSB zehn weitere Empfehlungen vor, die eine konsistente und nachhaltige Änderung der Vergütungssysteme sicherstellen sollen. Darüber hinaus wird der FSB im zweiten Quartal 2011 eine Folgeüberprüfung durchführen.
Deutschland hat sich frühzeitig auf nationaler Ebene des Themas Vergütung angenommen. Im August 2009 sind gesetzliche Regelungen zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung im Bereich des Aktienrechts in Kraft getreten. Auch bei der nationalen Umsetzung der FSB-Vergütungsprinzipien und -standards ist die Bundesregierung aktiv geworden. Nach dem vorgesehenen dreistufigen Maßnahmenpaket haben sich im Dezember 2009 acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen unmittelbar zur Beachtung der internationalen Vorgaben verpflichtet. Dem folgten aufsichtsrechtliche Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Banken- und den Versicherungsbereich. Damit konnten wesentliche G20-Standards bereits vor Inkrafttreten gesetzlicher Maßnahmen greifen. Als dritter Schritt wird nunmehr der Regierungsentwurf über das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen beraten, der das Kreditwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz ändern und noch im Oktober 2010 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um angemessene und transparente Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter ergänzt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 19/2010 des BMF vom 31.03.2010.
Siehe auch: Stellungnahme des Deutschen Bundesrates vom 26.03.2010 zum Entwurf der Bundesregierung.
- Für weitere Informationen siehe auch die FSB-Website. Dort sind auch die Prinzipien für solide Vergütungssysteme (Principles for Sound Compensation Practices) vom 02.04.2009 und die dazu gehörigen Implementierungsstandards vom 25.09.2009 abrufbar.
