EFRAG/ARC: Endorsement-Empfehlung zu IFRIC 19
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hatte am 26.11.2009 mit IFRIC 19: Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments eine Interpretation zur Frage der Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten (sog. debt for equity swaps) veröffentlicht. Anlass der Veröffentlichung ist das veränderte Marktumfeld, in dem Unternehmen und Gläubiger die Kreditkonditionen finanzieller Verbindlichkeiten neu verhandeln. Dabei sind Gläubiger unter Umständen bereit, zur vollen oder teilweisen Ablösung ihrer finanziellen Forderungen Aktien oder andere Eigenkapitalinstrumente des Schuldnerunternehmens zu akzeptieren. IFRIC 19 – dem als Entwurf IFRIC D 25 vorausgegangen war – dient als Leitlinie, wie ein Unternehmen solche Transaktionen in Übereinstimmung mit IAS 39 und IAS 32 zu bilanzieren hat:
• die Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens sind Teil der zur Tilgung der Verbindlichkeit geleisteten Gegenleistung;
• die Eigenkapitalinstrumente werden entweder zu ihrem Fair Value oder zum Fair Value der getilgten Verbindlichkeit bewertet, je nachdem, welcher Wert verlässlicher ermittelt werden kann;
• eine Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten finanziellen Verbindlichkeit und dem Zugangswert des Eigenkapitalinstruments wird in der laufenden Periode erfolgswirksam erfasst.
IFRIC 19 ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.07.2010 beginnen werden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Am 29.01.2010 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in einem Schreiben an die EU-Kommission ihre Empfehlung zur Übernahme von IFRIC 19 in EU-Recht (Endorsement) einschließlich einer entsprechenden Auswirkungsanalyse veröffentlicht. Die Zustimmung des Accounting Regulatory Committee (ARC) der EU-Kommission datiert vom 04.03.2010. Mit einem Abschluss des Endorsement-Prozesses wird spätestens im zweiten Quartal 2010 gerechnet.
- Siehe im Einzelnen zuletzt Pressemitteilung der EFRAG vom 09.03.2010.
