Grundsätze für die Benennung von Gutachtern durch das IDW

07.06.2010

Das IDW hat Grundsätze zur Transparenz des Verfahrens bei der Benennung von Schiedsgutachtern entwickelt. Darin wird klargestellt, dass die Einbeziehung des IDW sich auf die (vergütungsfreie) Benennung eines Schiedsgutachters beschränkt. Das IDW äußert sich nicht zu Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Parteivereinbarung bzw. der Benennung entstehen. Insbesondere prüft das IDW nicht, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Schiedsgutachten-Verfahrens vorliegen. Die Grundsätze befassen sich insbesondere mit dem Verfahren der Benennung eines Schiedsgutachters durch das IDW, erläutern zugleich aber auch Sinn und Zweck sowie die rechtlichen Grundlagen eines Schiedsgutachtens.

Die Grundsätze (Stand 07.06.2010) können hier heruntergeladen werden.


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